Objekt des Monats Juli


Bayerisches Maß

Kulturgeschichtlich interessant sind schlichte Kupfergefäße als Messbecher zum genauen Abfüllen von Flüssigkeiten. Immer ist das Eichmaß darauf eingeschlagen, viele sogar datiert oder mit Marken zur Inhaltsangabe bezeichnet.  

Mit Verordnung vom 28. Februar 1809 wurden die Maße in ganz Bayern auf definierte Größen verbindlich festgelegt, denn vorher gab es teilweise regionale Unterschiede. Für Flüssigkeiten galten seitdem die Maßeinheiten „Seidel“, das ist 1/2 Maß = 0,535 Liter. Die Maß, Maßkanne oder Maßkrug fasste heutige 1,069 Liter.

Ursprünglich wurde bereits 1156 in der Stadt Augsburg in der Rechtsverordnung auch die Bierqualität erwähnt, um Beschwerden, die sich in dieser Zeit häuften, nicht nur bzgl. der Bierinhaltsstoffe, sondern auch zu wenig Bier ausschenkte entgegenzuwirken. So heißt es in einem Paragraphen der Justitia Civitatis Augustensi, dem ältesten deutschen Stadtrecht überhaupt:

„Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt,
soll er gestraft werden…“

Die heute als „Bayrisches Reinheitsgebot“ in der Landesverordnung von 1516 bezeichnete Textpassage regulierte einerseits die Preise, andererseits die Inhaltsstoffe des Bieres:

„... Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Maß (bayerische, entspricht 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten – nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. ...“  

Mit unserem hier gezeigten Maß konnte ein Wirt also genau die richtige Menge abfüllen, ohne dafür Ärger zu bekommen! Und von eben so einem Messbecher leitet sich der bis heute gängige bayerische Ausdruck  „A Mass“ für einen Krug Bier her! 

KMF 0524
Bier-Maß
Eichmarkierung innen,
oben Messingring
Eingeschlagen das
königlich bayerische Wappen „1809’“
und „BAIER: MAAS“

Süddeutsch, datiert 1809  
H: 17 cm
Das Rote Gold, S.85